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Communique

Communiqué – Recours contre autorisation contournement Bascharage – juillet 2026 (FR)

Die BIGS a.s.b.l. legt beim Umweltminister einen außergerichtlichen Einspruch (recours gracieux) gegen die Genehmigung zur Wasserbewirtschaftung im Rahmen des Umgehungsstraßenbaus von Bascharage ein. Sie kritisiert ungeklärte Bodenkontaminationen, unterschätzte geologische Risiken durch bituminöse Schiefer, mangelhafte Kompensationsmaßnahmen für den Bach ‚Déiwe Rach‘, eine zu vereinheitlichte Abflussberechnung sowie unvollständige Lösungen bei den Rückhaltebecken Nr. 6 und 7. Die Vereinigung fordert den Rückzug der Genehmigung, da diese technischen und rechtlichen Anforderungen für ein Projekt dieser Größenordnung nicht entspreche.

Le recours gracieux de la BIGS

Voici la lettre complète de recours avec tous les moyens d’annulation contre cette autorisation de gestion des eaux pour le contournement de Bascharage. Un « recours gracieux » est un recours extrajudiciaire auprès de l’autorité ayant pris la décision (ici : le Ministre de l’Environnement) qui suspend le délai pour introduire un recours judiciaire.

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